Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Das Unternehmen, das sich auch Auskunftei nennt, wurde 1927 gegründet mit der Idee, dass Firmen ihre Erfahrungen mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden untereinander austauschen. Bis heute sammelt die Schufa Daten und Informationen.
So arbeitet die Schufa
Bei jeder Kreditanfrage, bei jedem Leasingvertrag, bei Girokontoeröffnungen oder Registrierungen bei Versandhändlern greift die Schufa Daten über den jeweiligen Kunden ab. Aus diesen Daten ermittelt sie seine Bonität. Diese Einschätzung wiederum stellt sie den Unternehmen zur Verfügung, die der Schutzgemeinschaft angehören, zum Beispiel Banken, Sparkassen, Händlern, Telekommunikationsunternehmen oder Energieversorgern.
Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie etwa Creditreform und Crif Bürgel.
Bonität
Die Schufa sammelt positive wie negative Einträge über die Zahlungsmoral von Verbrauchern. Daraus ermittelt sie einen sogenannten Score, einen Wahrscheinlichkeitswert, der aussagen soll, wie groß die Kreditwürdigkeit ist. „Wie sich der Score zusammensetzt und wie Banken daraus auf die Kreditwürdigkeit schließen, bleibt völlig unklar. Solange der Score positiv ist, bieten die Anbieter ihre Verträge rasch und unkompliziert an“, erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale in Stuttgart. Negative Einträge können jedoch genau das Gegenteil bewirken: Verbraucher erhalten einen Kredit nur zu schlechten Konditionen, die Bank verweigert ihn gänzlich oder auch ein Mietvertrag kommt nicht zustande.
Negative Einträge
Verbraucher sollten negative Schufa-Einträge vermeiden. Das heißt: Rechnungen pünktlich bezahlen, Kredite termingerecht tilgen, Kreditlinien nicht überziehen. Ungünstig ist es, wenn Verbraucher nach zwei Mahnungen die Rechnungen immer noch nicht bezahlt haben. Bevor es allerdings zum Schufa-Eintrag kommt, muss der Gläubiger seinen Schuldner informieren. Auflistungen in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen schlagen ebenso bei der Schufa auf. „Deshalb ist es wichtig, dass Verbraucher sich gegen unberechtigte Forderungen, etwa von Inkassobüros, rechtzeitig zur Wehr setzen“, sagt Nauhauser. Die Verbraucherzentralen unterstützen Betroffene mit einem kostenlosen Online-Inkasso-Check.
Einträge löschen
Die meisten Schufa-Einträge werden nach drei Jahren wieder gelöscht. Angemahnte, aber schnell beglichene Rechnungen über Beträge, die unter 2000 Euro liegen, können Verbraucher vorzeitig löschen lassen. Den Zahlungsnachweis muss der Gläubiger bei der Schufa melden. Der Schufa unterlaufen beim Datensammeln auch mal Fehler. Manches wird nicht gelöscht oder Einträge wurden irrtümlicherweise der falschen Person zugewiesen. „Ich kann jeden nur ermuntern, sich eine kostenfreie Auskunft über die eigenen Schufa-Einträge geben zu lassen“, sagt Nauhauser. Das steht jedem einmal im Jahr kostenfrei zu.
Selbstauskunft
Eine kostenlose Selbstauskunft können Verbraucher online anfordern unter www.meineschufa.de. „Sie sollten darauf achten, auch tatsächlich die kostenfreie Auskunft anzufordern. Es gibt auch kostenpflichtige Angebote“, betont Nauhauser. Die kostenlose Variante nennt sich „Datenkopie nach Artikel 15 DS-GVO“. Bei Fehlern sollten sich Verbraucher direkt schriftlich an die Schufa wenden und die Fehlerkorrektur einfordern.
Viele Vermieter verlangen eine Schufa-Auskunft. Muss es schnell gehen, müssen Verbraucher auf die spezielle Schufa-Auskunft für den Vermieter für 29,95 Euro zurückgreifen. Die kostenlose Selbstauskunft kann zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit beanspruchen. Mittlerweile gibt es auch Alternativen (siehe Kasten).
Mehr Informationen
Das Dossier zum Thema gibt es unter Fax-Abruf 09001/ 25 26 65 54 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 31. Januar. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Rund um den Schufa-Eintrag“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf