LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Es gibt nur eine Abrechnung

Anita H.: „Ich habe meine Eigentumswohnung 2018 verkauft und im August an den Käufer übergeben. Das Wohngeld habe ich bis 31. August bezahlt (Geschäftsjahr 1.10. bis 30. 9.). Nun hätte ich gern die Wohngeldabrechnung für diese Zeit. Doch die Hausverwaltung verweigert sie mir und will sie nur dem neuen Eigentümer geben. Wie ist die Rechtslage?“

Im Wohnungseigentumsrecht erfolgt die Abrechnung grundsätzlich wohnungsbezogen und nicht personenbezogen. Daraus folgt, dass beim Eigentümerwechsel nur eine Einzelabrechnung für das ganze Wirtschaftsjahr erteilt wird. Diese erhält und verpflichtet denjenigen, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abr

Samstag, 27. Dezember 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

3 Monate für 1 einmalig nur 34,90€

  • Unser günstiger Einstieg:
  • 3 Monate lang zum Vorteilspreis lesen.
Angebot sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.