LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Es gibt nur eine Abrechnung
Anita H.: „Ich habe meine Eigentumswohnung 2018 verkauft und im August an den Käufer übergeben. Das Wohngeld habe ich bis 31. August bezahlt (Geschäftsjahr 1.10. bis 30. 9.). Nun hätte ich gern die Wohngeldabrechnung für diese Zeit. Doch die Hausverwaltung verweigert sie mir und will sie nur dem neuen Eigentümer geben. Wie ist die Rechtslage?“
Im Wohnungseigentumsrecht erfolgt die Abrechnung grundsätzlich wohnungsbezogen und nicht personenbezogen. Daraus folgt, dass beim Eigentümerwechsel nur eine Einzelabrechnung für das ganze Wirtschaftsjahr erteilt wird. Diese erhält und verpflichtet denjenigen, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abr