Der Hausgerätehersteller Vorwerk war nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal nicht verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus von dem geplanten Modellwechsel bei dem Luxusküchengerät Thermomix zu informieren. Die Wuppertaler Richter wiesen gestern die Klage einer Käuferin endgültig ab, die nach der überraschenden Präsentation des neuen Thermomix TM6 im vergangenen Frühjahr ihr wenige Wochen zuvor gekauftes Vorgängermodell zurückgeben wollte. Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, der Hausgerätehersteller habe ein berechtigtes Interesse gehabt, die aktuelle Produktion noch abzusetzen, ohne Hinweise auf den künftigen Produktwechsel zu geben. Das Landgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Wuppertaler Amtsgerichts. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Vorwerk hatte das neue Thermomix-Modell TM 6 im Frühjahr 2019 eingeführt. Es unterscheidet sich vom Vorgängermodell durch zusätzliche Funktionen. Etliche Kunden, die erst kurz zuvor einen TM 5 gekauft hatten, hatten damals im Internet ihrem Ärger Luft gemacht. dpa