Kosten für Erststudium weiterhin nicht absetzbar

Es bleibt dabei: Studenten und andere junge Menschen können die Ausgaben für ihre erste Ausbildung beim Finanzamt nicht als Werbungskosten geltend machen. Damit hätten sich in den ersten Berufsjahren Steuern sparen lassen. Aber das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das sogenannte Abzugsverbot

Donnerstag, 9. April 2026

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