LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Schwiegersöhne sollen nichts erben

von Redaktion

Helga A.: „Seit zwei Jahren bin ich Witwe, habe zwei erwachsene Töchter, beide verheiratet, beide mit Kindern. Da ich 80 Jahre alt bin, möchte ich mein Erbe (schuldenfreies Einfamilienhaus) gerecht an meine beiden Töchter vererben. Wichtig dabei ist mir, dass nur meine beiden Töchter erben (nicht die Ehegatten). Wie ist die Rechtslage? Muss ich überhaupt ein Testament machen?“

Falls Sie kein Testament errichten, werden Sie nach gesetzlicher Erbfolge von Ihren beiden Töchtern jeweils zur Hälfte beerbt – die Schwiegersöhne haben kein gesetzliches Erbrecht. Falls dann eine Ihrer Töchter verstirbt, wird diese nach gesetzlicher Erbfolge beerbt. Ist die Tochter im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet (also ohne Ehevertrag), wird sie von ihrem Ehegatten zur Hälfte und ihren Kindern zur Hälfte beerbt.

Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihr Einfamilienhaus nach dem Tod der Töchter von deren Ehegatten geerbt wird, müssen Sie ein Testament erstellen und anordnen, dass Ihre Töchter die Vorerben und deren Kinder (also Ihre Enkelkinder) die Nacherben sind. Dann würde von Ihrem Einfamilienhaus nichts an die Schwiegersöhne gehen.

Grundsätzlich können Sie ein privatschriftliches Testament errichten ohne Notar. Falls Sie Interesse an einer Vor-Nacherbschaft haben, sollten Sie sich aber diesbezüglich vorab anwaltlich beraten lassen, da hier unterschiedliche Anordnungen der Vor- und Nacherbschaft möglich sind und auch der erbschaftsteuerliche Aspekt zu berücksichtigen ist.

Artikel 2 von 6