Schlichtung bei Ärger am Bau

Private Bauherren können sich bei Streit mit Auftragnehmern an eine Schlichtungsstelle wenden. Der „Ombudsmann Immobilien IVD/VPB“ prüft schriftlich eingereichte Beschwerden. Ziel ist es, den Beteiligten eine Lösung vorzuschlagen, der beide Seiten zustimmen können, erklärt der Verband Privater Bauhe

Mittwoch, 5. November 2025

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