LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Versteuerung des Erbes
Eva W.: „Ich habe in diesem Jahr von meinem verstorbenen Bruder ein Haus geerbt. Um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können, muss ich das Haus verkaufen und will mir dafür eine Wohnung kaufen. Nun möchte ich wissen, welche und wie viel Steuern ich für den Hausverkauf zahlen muss. Ich bin Rentnerin, verheiratet und zahle zur Zeit keine Steuern, da unser bereinigtes Einkommen zu gering ist. Wenn ich die neue Wohnung einmal vermiete, muss ich die Mieteinnahmen ja versteuern, somit würde das Erbe letztendlich dreimal versteuert werden, ist das richtig?“
Sollte eine Vermietung einer Immobilie erfolgen, würde ein etwaiger Überschuss der Mieteinnahmen über Werbungskosten der Einkommensteuer unterliegen. Ob ein Überschuss vorliegt, ist für den konkreten Einzelfall zu prüfen, insbesondere aber nicht nur unter Beachtung der Absetzung für Abnutzung (AfA).