Populäre Irrtümer über die Rente

von Redaktion

Die Rente ist eine komplizierte Angelegenheit. Für die Berechnung spielen viele Faktoren eine Rolle. Und ebenso viele falsche Annahmen kursieren. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat verbreitete Irrtümer zusammengetragen.

Die Rentenbeiträge sind immer weiter angestiegen.

Nein. Der Beitragssatz ist so niedrig wie kaum irgendwann in den letzten 25 Jahren. Derzeit liegt er bei 18,6 Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen. 1997 dagegen lag er bei 20,3 Prozent.

Die gesetzliche Rente wird immer weiter sinken.

Richtig ist: Die individuellen Renten sinken nicht. Das ist gesetzlich ausgeschlossen. Es kann aber sein, dass sie weniger stark steigen als die Löhne. Dadurch kann das Rentenniveau, also das Verhältnis von Standardrente zu Durchschnittseinkommen, insgesamt sinken. Eine gesetzliche Haltelinie soll garantieren, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter den derzeitigen Wert von 48 Prozent sinkt. Dieses Sicherungsniveau könnte aber laut Bundesarbeitsministerium bis 2030 auf 45,6 Prozent sinken.

Wer länger gearbeitet hat, bekommt auch mehr.

Nicht zwingend. Die Höhe der Rente hängt nur zum Teil davon ab, wie viele Jahre man gearbeitet hat. Entscheidender ist, wie viel man in diesen Jahren verdient hat. Es kann also sein, dass eine Person, die nur 30 Jahre gearbeitet hat, aber ein hohes Einkommen hatte, deutlich mehr Rente bekommt als jemand mit 40 Beitragsjahren. Es gibt aber Obergrenzen. Auch wer beispielsweise über Jahrzehnte eine halbe Million Euro im Jahr verdiente, bekommt nur rund 2400 Euro Rente im Monat. Jeder verdiente Euro über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 80 400 Euro im Jahr) wird weder bei den Beiträgen noch bei der Rente berücksichtigt.

Der Wohnort entscheidet über Ost- oder Westrente.

Nein. Ob meine Rente nach Ost- oder West-Werten berechnet wird, hängt vom Arbeitsort ab. Wer etwa 20 Jahre in München und dann 20 Jahre in Leipzig gearbeitet hat, bekommt eine Mischrente, egal wo im Alter der Wohnsitz liegt. Auch spätere Rentenerhöhungen würden in diesem Beispiel je hälftig nach Ost- und Westsätzen berechnet.

Wer weniger als fünf Jahre einzahlt, verliert die Beiträge.

Das stimmt nicht. Wer nicht auf fünf Beitragsjahre kommt, kann sich seine Beiträge auszahlen lassen, das muss man aber beantragen. Eine andere Möglichkeit ist, fehlende Zeiten nachzuzahlen und so doch eine Rente zu erhalten. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn gelten nur bis zum regulären Rentenalter.

Leider nein. Rentenabschläge sind dauerhaft. Für jeden Monat, den man früher in den Ruhestand geht, sinkt die monatliche Rente in den meisten Fällen um 0,3 Prozent. Wer drei Jahre früher in Rente geht, erhält also für den Rest seines Lebens monatlich 10,8 Prozent weniger, als es bei einem regulären Renteneintritt der Fall gewesen wäre. STEFAN REICH

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