Das Justizministerium hat Pauschalreise-Kunden der insolventen Thomas Cook aufgefordert, ihre Ansprüche nicht nur bei der Versicherung, sondern auch beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das sei Voraussetzung dafür, das versprochene Geld vom Bund zu erhalten, teilte das Ministerium mit. Die Bundesregierung hatte entschieden, für die Schäden der Reisenden einzuspringen, die von der Zurich Versicherung nicht beglichen werden. Da die Versicherungssumme nicht für den Gesamtschaden ausreicht, zahlt die Versicherung nur 17,5 Prozent. Wie die Verbraucher an das Geld vom Staat kommen sollen, ist allerdings weiter offen. In den kommenden Wochen werde die Bundesregierung über ein einfaches und für die Reisenden kostenfreies Verfahren informieren, erklärte das Ministerium. Entschädigt werden vor allem Kunden, die ihre Reise nicht antreten konnten, aber schon ganz oder teilweise bezahlt hatten.