LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kinder können bei Verkauf nicht mitreden

von Redaktion

Ingrid Z.: „Mein 1995 verstorbener Mann und ich haben ein Berliner Testament mit einer Strafklausel, für den Fall, dass eines unserer Kinder beim Ableben des Ersten seinen Pflichtteil verlangt. Das ist beim Tod meines Mannes nicht geschehen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich unser Eigenheim verkaufen kann, weil ich in ein Seniorenwohnheim umziehen möchte. Im Grundbuch stehe ich alleine.“

Ein Pflichtteilsanspruch Ihrer Kinder dürfte verjährt sein, da er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an verjährt, an dem der Pflichtteilsberechtigte vom Eintritt des Erbfalls und seiner Enterbung erfahren hat. Der Pflichtteil wäre auch nur ein Geldanspruch gegen Sie gewesen, die Kinder wären nicht etwa Miteigentümer an der Nachlassimmobilie geworden. Über Ihr Eigentum können Sie lebzeitig frei verfügen. Da das Haus laut Grundbuch Ihnen allein gehört, können Sie es verkaufen, ohne Ihre Kinder einbeziehen zu müssen.

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