Ein Pflichtteilsanspruch Ihrer Kinder dürfte verjährt sein, da er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an verjährt, an dem der Pflichtteilsberechtigte vom Eintritt des Erbfalls und seiner Enterbung erfahren hat. Der Pflichtteil wäre auch nur ein Geldanspruch gegen Sie gewesen, die Kinder wären nicht etwa Miteigentümer an der Nachlassimmobilie geworden. Über Ihr Eigentum können Sie lebzeitig frei verfügen. Da das Haus laut Grundbuch Ihnen allein gehört, können Sie es verkaufen, ohne Ihre Kinder einbeziehen zu müssen.