LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Erstattung nur für vier Jahre
Maria Z.: „Ich beziehe seit 2006 vom BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes eine Rente. Da ich 1986 den Arbeitgeber gewechselt habe, habe ich die Beiträge privat bis 2006 gezahlt. Aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes von 2018 bekam ich jetzt vom BVV die von 2014 bis 2019 zu viel berechneten Krankenkassenabzüge zurückerstattet. Für die zu viel entrichteten Beiträge von 2006 bis 2013 sollte ich mich an die Krankenkasse wenden. Hier wurde mir mitgeteilt, dass die Sache bereits verjährt sei. Wie sollte ich 2006 wissen, dass 2018 ein neues Gesetz in Kraft tritt? Sehen Sie eine Chance, die zu viel gezahlten Krankenkassenbeiträge erstattet zu bekommen?“
Nach Ihrer Schilderung sehe ich kaum Chancen, dass Sie von der Krankenkasse Beiträge zurückbekommen. In Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Fachanwalt beraten lassen. Wie eine nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses privat weitergeführte Altersvorsorge des BVV Versicherungsverein des Bankgewe