So hilft Pflege bei der Rente

von Redaktion

Kindererziehung, Teilzeitarbeit, Pflege der Eltern: Frauen haben aus diesen Gründen oft eine besonders niedrige Rente. Umso wichtiger, dass sie alle Möglichkeiten nutzen, die Altersbezüge aufzustocken – Teil 2 unserer Renten-Serie.

VON KLAUS RIMPEL

Männer besitzen weltweit 50 Prozent mehr Vermögen als Frauen, so eine neue Oxfam-Studie. Auch in Deutschland ist die Geschlechter-Kluft groß. Ein Grund für die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern ist der diesjährigen Studie zufolge von Frauen geleistete Arbeit zu Hause – wie etwa Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder Sorge für den Haushalt. „Frauen und Mädchen leisten den Löwenanteil unbezahlter Haus-, Pflege-, und Fürsorgearbeit – weltweit pro Tag weit mehr als 12 Milliarden Stunden“, so Oxfam-Expertin Ellen Ehmke. Dadurch könnten sie zu wenig fürs Alter vorsorgen. Doch die Pflege von Angehörigen lässt sich durchaus auf die Rente anrechnen, erklärt Finanztip-Experte Hermann-Josef Tenhagen.

Pflegezeiten

Wer seine Angehörigen pflegt, kann seine Rente spürbar aufbessern. „Doch das wissen nur die wenigsten“, so Finanztip-Chef Tenhagen. Nur jeder fünfte Pflegende hat dieses Rentenplus bisher beantragt. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

. Der betreute Mensch hat Pflegegrad 2 oder höher

. Er wird an mindestens zwei Tagen in der Woche für insgesamt mehr als zehn Stunden unterstützt.

. Die Pflege findet mindestens zwei Monate im Jahr statt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse dafür Rentenbeiträge. Allerdings nur, wenn man es ihr mitteilt. Falls jemand mehrere Personen pflegt und dafür entsprechend viel Zeit aufwendet, funktioniert das auch. Das Rentenplus reicht dann von gut fünf Euro im Monat nach einem Jahr Hilfe bei Pflegegrad 2 bis hin zu 30 Euro zusätzliche Rente im Monat bei einem Jahr Pflegegrad 5. Pflegt man jemanden länger als ein Jahr, gibt es natürlich auch mehr Zusatzrente. „Sie können sogar im Ruhestand noch Ihre Rente aufbessern“, empfiehlt Tenhagen. Dazu hat der Gesetzgeber folgenden Kniff vorgesehen: Man kann sich während der Pflegezeit statt als Vollrentner als 99-prozentiger Teilrentner einstufen. Dann verzichtet man so lange auf ein Prozent der bisherigen gesetzlichen Rente. Später aber bekommt man erheblich mehr an Rente. Finanztip rechnet ein Beispiel vor: Wer aktuell eine Rente von 800 Euro im Monat hat, verzichtet für die Zeit der Pflege auf acht Euro im Monat. Dafür bekommt er bereits nach einem Jahr Pflege (bei Pflegestufe 5 des Angehörigen) Monat für Monat 30 Euro Rente extra. „Die 99-Prozent-Regelung mit der 1-prozentigen Kürzung können Sie zum Ende Ihrer Pflegezeit zurückdrehen“, so Tenhagen. Bei den Formalitäten hilft die Rentenversicherung.

Wohnmodelle

„Wenn Sie mit 1000 Euro in München leben wollen, ist das ganz schwierig“, so Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen über die Probleme, die insbesondere Renterinnen in der Landeshauptstadt belasten. Deutschland hat nach der Schweiz die niedrigste Eigentumsquote in Europa – so leiden bei uns besonders viele ältere Menschen unter den steigenden Mieten. Tenhagen empfiehlt deshalb älteren Menschen, über alternative Wohnmodelle wie Alters-WGs nachzudenken: „Auch neue Wohnmodelle wie die Mehr-Generationenhäuser sind eine gute Sache für alleinstehende Frauen.

Wer ein Haus hat, aber nicht das Geld zum Renovieren, kann beispielsweise junge Leute einziehen lassen und mit ihnen eine Abmachung treffen, die beiden Seiten nützt.“

Teilzeitfalle

Die Stiftung Warentest empfiehlt Frauen, auch ihre Männer in die Betreuung der Kinder einzubinden: „Familie verträgt sich schlecht mit Vollzeitarbeit. Aber wie wären statt 50 Prozent (Mutter) und Vollzeit (Vater) zweimal 75 Prozent?“, so die Experten in der Zeitschrift „Finanztest“.

Ehevertrag

Bleiben Ehepaare zusammen und teilen ihre Alterseinkommen fair, gibt es keine Probleme. Doch bei Scheidung droht Frauen die Armutsfalle: Nach 20 Jahren Ehe werden dann die Renten aus dieser Zeit geteilt. „Finanztest“ rät: „Arbeiten Sie für die Familie weniger im Job, legen Sie einen Ausgleich per Ehevertrag fest.“ Bei unverheirateten Paaren ist es noch wichtiger, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen.

Riestern

Das lohnt sich für Frauen mit Kindern, die Teilzeit arbeiten, immer – wegen der staatlichen Zulagen.

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