Wer mit 63 in Rente gehen kann

von Redaktion

Früher in Rente: Diesen Wunsch haben viele, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Doch den vorzeitigen Ruhestand muss man sich leisten können. Ein Instrument ist die Rente mit 63. Mit ihr endet unsere 3-teilige Serie zum Thema.

VON SEBASTIAN HORSCH

Die sogenannte Rente mit 63 erfreut sich großer Beliebtheit. Rund 1,35 Millionen Senioren haben bis Ende November 2019 die seit 2014 bestehende Möglichkeit genutzt, ohne zusätzliche Abschläge vorzeitig in Rente zu gehen. 240 000 Menschen waren es allein im Jahr 2018. Und auch 2019 registrierte die Rentenversicherung bis Ende November 238 163 neue Anträge. Doch welche Bedingungen müssen Arbeitnehmer überhaupt erfüllen, wenn sie auf diese Weise früher in Rente wollen? Und was müssen sie tun, wenn sie einen Anspruch haben? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Was verbirgt sich hinter dem Schlagwort Rente mit 63?

Diese Möglichkeit, ohne zusätzliche Abschläge vorzeitig in Rente zu gehen, heißt korrekt eigentlich Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Trotzdem ist in der öffentlichen Diskussion meist von der Rente mit 63 die Rede, weil alle vor 1953 Geborenen dieser Regelung nach ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten – natürlich vorausgesetzt, sie konnten die notwendigen 45 Wartejahre nachweisen. Doch weil seit 2012 das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter zur Rente mit 63 mit dem Geburtsjahr jährlich um zwei Monate nach oben. Das heißt: Wer 1964 oder später geboren ist, kann als besonders langjährig Versicherter erst mit 65 Jahren in Rente gehen.

Die Betroffenen sind damit allerdings immer noch früher dran als reguläre Neurentner, für die dann nämlich schon das Rentenalter von 67 Jahren gilt.

Bekomme ich bei der vorgezogenen Rente wirklich genau so viel?

Nein, so Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen: „Die meisten vergessen, dass es trotzdem am Ende weniger Rente gibt, denn man zahlt ja auch weniger lang in die Rentenkasse ein. Ein Beispiel: Wenn Sie 1000 Euro Rente bekommen würden und drei Jahre früher in Rente gehen, macht das rund 100 Euro weniger im Monat aus.“

Wer kann den früheren Renteneintritt beantragen?

Die Grundvoraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind 45 Versicherungsjahre. Dabei gelten allerdings nicht nur die Jahre in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Auch Kindererziehungszeiten zählen, und zwar bis zum Kindesalter von zehn Jahren. Oft kann man sich außerdem auch Zeiten anrechnen lassen, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde. Auch wer jemanden gepflegt hat (mindestens Pflegestufe 2), kann sich diese Zeit anrechnen lassen. Freiwillige Beitragszahlungen werden hingegen nur berücksichtigt, wenn zusätzlich auch mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. In den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn gezahlte freiwillige Beiträge werden nicht angerechnet, wenn sie mit einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit zusammentreffen.

Was muss man tun, um die vorzeitige Rente zu erhalten?

Grundsätzlich gilt: Wer eine Rente will, muss sie zunächst beantragen. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Das ist sowohl online als auch persönlich möglich. Die Rentenversicherung bietet zudem kostenlose Beratungen an, bei denen die Formulare gemeinsam mit einem Mitarbeiter ausgefüllt werden können. Wer die Formulare vorab lieber selbst auf Papier ausfüllen möchte, kann sie sich auch online herunterladen, sie direkt bei der Rentenversicherung anfordern oder in deren Auskunfts- und Beratungsstellen sowie in den Gemeinden und Versicherungsämtern abholen. Wichtig: Das Eingangsdatum der ersten Anfrage gilt als Rentenantragsdatum und kann somit Einfluss auf den Rentenbeginn haben.

Was, wenn man nicht auf die nötigen 45 Jahre kommt?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann man dann nicht beantragen. Allerdings kann man bereits nach 35 Versicherungsjahren im Alter von 63 Jahren eine Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Sie ist allerdings mit Abschlägen verbunden. Pro Monat, den man vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente geht, gehen 0,3 Prozent verloren. Maximal kann der Abschlag 14,4 Prozent betragen.

Kann man nebenher arbeiten?

Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters eine Altersrente bekommt, erhält diese nur dann in vollem Umfang, wenn die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr eingehalten wird. Verdient er mehr dazu, wird die vorgezogene Altersrente nur als Teilrente ausgezahlt. Und dabei gilt dann: Je höher der Hinzuverdienst, desto geringer die Rente. Sobald allerdings das reguläre Rentenalter erreicht ist, kann man wieder unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

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