Ohne die Police gesehen zu haben, ist es schwierig, Ihnen einen Rat zu geben. Aber nach Ihrer Schilderung scheint es sich um eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr – einem Kombi-Produkt aus Unfallschutz und Sparvertrag – zu handeln. Im Todesfall oder zum Ende der Vertragslaufzeit zahlt die Versicherung die vereinbarte Leistung, die sich – ähnlich wie bei einer Kapitallebensversicherung – aus einem garantierten Betrag plus eventuell erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt. In der Regel kann bei der Auszahlung zwischen einem Einmalbetrag oder einer Rente gewählt werden. Dies scheint bei ihrem Vertrag der Fall zu sein.
Die Gründe für die höhere Summe der Rentenzahlung gegenüber der einmaligen Kapitalauszahlung können die während der Rentenzeit zusätzlich anfallenden Zinsen oder das von Ihnen zu tragende Todesfallrisiko sein. Denn oft werden die Rentenleistungen nach dem Tod der versicherten Person eingestellt. Eine Ausnahme besteht, wenn in der Police eine Rentengarantiezeit vereinbart ist. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Rentengarantiezeit, wird die Rente dann bis zum Ende der Garantiezeit (an die Erben) weitergezahlt. Die Wahl der Rentenzahlung macht daher nur Sinn, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die Rentenbezugsdauer überleben und die einmalige Kapitalauszahlung nicht besser anlegen können. Als Hinterbliebenenabsicherung ist dagegen eine Rente auch mit einer Rentengarantiezeit oft ungeeignet, da die Rentenhöhe in der Regel nicht für den Bedarf der Hinterbliebenen ausreicht.