Wenn der Schlüssel weg ist

von Redaktion

Einen Schlüsselbund zu verlieren, ist an sich schon eine ärgerliche Sache. Der Verlust kann aber außerdem richtig teuer werden. Dann nämlich, wenn man den Austausch der Schließanlage des ganzen Miethauses finanzieren muss.

Wenn der Schlüssel weg ist, passiert im besten Fall nicht viel, außer dass man einen Nachschlüssel anfertigen lassen muss. Gerät ein Schlüssel jedoch in falsche Hände, könnten sich Unbefugte Zutritt zu Haus, Büro oder Auto verschaffen. Das zu verhindern kann teuer werden. Darauf weist die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ hin.

Ist ein vermisster Hausschlüssel einer Adresse zuzuordnen, müssen Haus- und Wohnungsschloss ausgewechselt werden. Hat das Haus eine Schließanlage, bei der ein Schlüssel die Türen von Haus, Wohnung, Keller und anderen Räumen öffnet, muss die gesamte Anlage erneuert werden. Kostenpunkt: mehrere tausend Euro.

Fundbüro

Nichts wird in Fundbüros so oft abgeliefert wie Schlüsselbunde. Es lohnt sich, erst dort nachzufragen, bevor teurer Ersatz beschafft wird.

Privathaftpflicht

Muss zum Beispiel die Schließanlage eines Eigentumskomplexes ausgewechselt werden, ist der Mieter in der Pflicht. Schutz in solchen Situationen bietet eine Privathaftpflichtversicherung mit Schlüsselschutz. Sie würde die Kosten für die neue Schließanlage tragen. Die Police erstattet dabei nur „fremde“ Kosten, also die des Vermieters. Eigene Kosten müssen Mieter selbst tragen, etwa die für einen Schlüsseldienst. Ein Nachschlüssel kostet zwischen zwölf und 50 Euro. Ist eine Sicherheitskarte nötig, muss der Mieter den Vermieter darum bitten (25 bis 45 Euro). Hochwertige Sicherheitsschlüssel fertigt nur der Hersteller nach (45 bis 80 Euro).

Hausratversicherung

Wurde der Hausschlüssel samt Ausweis gestohlen, sollten Vermieter, Privathaftpflichtversicherer und Polizei informiert werden. Wer eine Hausratpolice hat, sollte das auch diesem Versicherer melden. Dringen Diebe mit dem Schlüssel ein, kommt die Hausratversicherung nur nach Meldung für Einbruchschäden auf. Sie greift in der Regel auch nicht, wenn Betroffene es den Dieben zu leicht machen. Wie die beschwipste Frau, der die im Fahrradkorb liegende Handtasche samt Schlüssel gestohlen wurde (Oberlandesgericht Hamm, Az. 20 U 174/16). Ihr Schaden: 17 500 Euro.

Schließanlage

Ein Mieter, dem beim Auszug ein Schlüssel fehlte, musste für den Austausch der Schließanlage zahlen (Arbeitsgericht Ludwigsburg, Az. 8 C 321/09). Eine Privathaftpflicht, die Schlüsselverlust einschließt, ist dann doppelt nützlich. Sie prüft zuerst, ob die Ansprüche gegen ihren Versicherten überhaupt berechtigt sind.

Verlorene Schlüssel zum eigenen Haus oder zur Eigentumswohnung sind „eigene“ private Schlüssel. Für diese ist die Privathaftpflicht nicht zuständig. Ist in einer Anlage der Schlüssel eines Eigentümers weg und tauscht die Eigentümergemeinschaft wegen Sicherheitsbedenken die Schließanlage aus, deckt die Privathaftpflichtpolice des Eigentümers zumindest die fremden Schäden ab – sofern im Schutz enthalten.

Firmenschlüssel

Bei verlorenen Büroschlüsseln springen Privathaftpflichtversicherer nur ein, wenn der Tarif den Verlust „fremder“ beruflich genutzter Schlüssel umfasst. Geschäftsinhaber nutzen „eigene“ berufliche Schlüssel – bei Verlust wäre das kein Fall für diese Versicherung. Elektronische Firmenschlüssel wie Chips oder Codekarten lassen sich bei Verlust oder Diebstahl deaktivieren. Angestellte sollten rasch Bescheid sagen, wenn ein Chip fort ist.

Verschwindet ein herkömmlicher Firmenschlüssel samt Adressanhänger, wird das Unternehmen vermutlich Türschloss oder Schließanlage auswechseln lassen. Möglicherweise sichert es den Eingang vorübergehend mit Notschloss oder Objektschützern. Viele Privathaftpflichttarife kommen dafür auf.

Ob ein Mitarbeiter für den Schaden haftet, hängt davon ab, inwieweit er für den Verlust verantwortlich gemacht werden kann.

. Beispiel: Eine Aushilfe schickte ihrem Ex-Arbeitgeber, einer Kanzlei, den Generalschlüssel im Papierumschlag zurück. Der kam aufgerissen und leer an (Arbeitsgericht Aachen, Az. 8 Ca 2034/16 d). Die Kanzlei tauschte die Schließanlage aus. Das Gericht sprach hier von mittlerer Fahrlässigkeit, und die Frau musste die Hälfte der Kosten zahlen.

Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte wie Polizisten und Lehrer sollten den Verlust von Dienstschlüsseln absichern.

. Beispiel: Ein Lehrer ließ seinen Generalschlüssel beim Abschließen der Turnhalle stecken. Er bemerkte das zu Hause, fuhr aber erst am nächsten Morgen zur Schule, um den Schlüssel zu suchen. Der war weg. Sein Verhalten sah das Gericht als grob fahrlässig an. Der Austausch der Schließanlage kostete ihn 25 000 Euro.

Autoschlüssel

Fällt einem Wanderer unterwegs der Autoschlüssel in eine Schlucht, ist das ärgerlich, aber unkompliziert. Niemand wird den Schlüssel finden und dem richtigen Auto zuordnen. Der Halter kann ihn nachmachen lassen. Dafür benötigt er Ausweis und Fahrzeugpapiere.

Die Kopie eines einfachen Autoschlüssels kostet beim Schlüsseldienst rund 26 Euro. Bestellt die Werkstatt ein neues Paar, gibt es das ab 30 Euro. Bei Funk- und Keyless-Schlüsseln können die Kosten bis weit über 500 Euro reichen. Die Ersatzschlüssel müssen zudem mit der Bordelektronik synchronisiert werden. Werkstattkosten laut ADAC: 50 bis 150 Euro.

Wird ein Autoschlüssel gestohlen, muss der Besitzer Polizei und Kfz-Kaskoversicherer informieren. Besteht die Gefahr, dass ein Dieb den Schlüssel benutzt, zahlen einige Kaskotarife für den Austausch der Schlösser. Stehlen Diebe mit dem Schlüssel das Auto, kommt die Kfz-Kasko für den Diebstahl und Schäden am Fahrzeug auf. Meldet der Halter den Verlust nicht, riskiert er seinen Anspruch.

Kfz-Kaskoversicherer können verlangen, dass das Auto an einen sicheren Ort gefahren oder überführt wird, wenn ein Schlüssel weg ist. Sonst können sie die Leistung verweigern.

. Beispiel: Ein Autobesitzer verlor seinen Schlüssel vor seiner Wohnung und parkte mit dem Zweitschlüssel erneut vor dem Haus. Der neunjährige Finder unternahm mit dem Wagen eine Spritztour und verursachte einen Schaden (Landgericht Kleve, Az. 6 S 79/10). Die Teilkasko zahlte nicht.

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