Ob Lärm, gesperrter Strand oder kaputte Toilette: Reisemängel müssen Pauschalurlauber immer sofort vor Ort der Reiseleitung melden. Denn der Veranstalter muss eine Chance haben, das Problem zu beheben. Andernfalls gibt es am Ende kein Geld zurück. Darauf macht die Verbraucherzentrale Berlin aufmerksam.
Die Mängelanzeige muss keine bestimmte Form haben. Urlauber sollten sich diese aber schriftlich bestätigen lassen – als Beweis. Verweigert das Unternehmen eine Mithilfe, sollten andere Urlauber die Anzeige des Mangels bestätigen. Am besten tauscht man untereinander Adressen aus, denn häufig sind gleich mehrere Gäste eines Hotels von den Mängeln betroffen.
Pauschalurlauber müssen Mängel beweisen können, wenn sie einen Teil des Reisepreises zurückbekommen möchten. Die Verbraucherzentrale rät dazu, Fotos zu machen, sich den Namen des Reiseleiters zu notieren und Mitreisende als Zeugen zu finden. Kann der Veranstalter das Problem nicht beheben, steht den Gästen eine nachträgliche Minderung des Reisepreises zu.