Es kommt darauf an, was zu dem Wasserschaden geführt hat. Ein Vermieter hat nicht das Recht dazu, Prämienerhöhungen von Versicherungen auf den Mieter umzulegen, wenn bauliche Mängel der Grund sind, dass der Schadensfall eingetreten ist. Wenn zum Beispiel wiederholt Wasserrohrbrüche auftreten, weil ein Haus mangelhaft instand gehalten und bei Schäden immer nur das Nötigste gemacht wurde, kann er nicht die erhöhten Kosten für die Versicherung umlegen. So haben Gerichte geurteilt. Es kommt also auf die Vorgeschichte des Vorfalls an, die Sie in Erfahrung bringen sollten. Generell ist es so, dass ein Vermieter Versicherungen, die er auf den Mieter umlegt, möglichst günstig in Relation zur Leistung abschließen muss. Dafür ist der Vermieter verpflichtet, sich vor Abschluss einer neuen Versicherung Vergleichsangebote einzuholen. Kosten von Versicherungen, die für den Vermieter praktisch, aber nicht notwendig sind, können nicht auf den Mieter umgelegt werden.