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Muss Mieter Beitragserhöhung zahlen?

von Redaktion

Kurt W.: „Ich bin Mieter einer Wohnung in einem Sechs-Familien-Haus. In einer der Wohnungen war im vergangenen Jahr ein sehr großer Wasserschaden. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten und habe mich gewundert, dass diese um mehrere hundert Euro angestiegen ist. Nach Aussage der Hausverwaltung ist alles korrekt abgerechnet worden, da sich die Gebäudeversicherung aufgrund des Wasserschadens um 400 Prozent erhöht hat und es soll auch mindestens die nächsten vier Jahre so bleiben, da man wegen des Schadens in keine andere Versicherung aufgenommen wird. Wieso soll ich als Mieter für die hohen Beiträge aufkommen muss?“

Es kommt darauf an, was zu dem Wasserschaden geführt hat. Ein Vermieter hat nicht das Recht dazu, Prämienerhöhungen von Versicherungen auf den Mieter umzulegen, wenn bauliche Mängel der Grund sind, dass der Schadensfall eingetreten ist. Wenn zum Beispiel wiederholt Wasserrohrbrüche auftreten, weil ein Haus mangelhaft instand gehalten und bei Schäden immer nur das Nötigste gemacht wurde, kann er nicht die erhöhten Kosten für die Versicherung umlegen. So haben Gerichte geurteilt. Es kommt also auf die Vorgeschichte des Vorfalls an, die Sie in Erfahrung bringen sollten. Generell ist es so, dass ein Vermieter Versicherungen, die er auf den Mieter umlegt, möglichst günstig in Relation zur Leistung abschließen muss. Dafür ist der Vermieter verpflichtet, sich vor Abschluss einer neuen Versicherung Vergleichsangebote einzuholen. Kosten von Versicherungen, die für den Vermieter praktisch, aber nicht notwendig sind, können nicht auf den Mieter umgelegt werden.

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