LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Falsche Auskunft zur Betriebsrente

von Redaktion

Jörg D.: „Ich war von 1983 bis 2015 bei einer Druckerei beschäftigt. 1999 wurde die Firma übernommen und soll nun liquidiert werden. Die Personen mit einer Anwartschaft auf eine Betriebsrente sollen abgefunden werden. Angeblich erfülle ich die Voraussetzung für die Betriebsrente nicht, da ich zwar bei der Übernahme über 15 Jahre im Betrieb war, aber noch nicht das 35. Lebensjahr vollendet hatte. Ist das so?“

Die Ihnen erteilte Auskunft ist falsch. Im Fall eines Betriebsübergangs gehen gemäß § 613a I 1 BGB alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den Erwerber über. Hierzu zählen auch vom Veräußerer erteilte Versorgungszusagen und die daraus erwachsenen Anwartschaften – und zwar auch dann, wenn sie zum Zeitpunkt des Übergangs noch nicht unverfallbar waren. Hierzu gibt es beispielsweise das im Internet zugängliche Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Mai 1992 mit dem Aktenzeichen 3 AZR 247/91, dort Ziffer II 1 der Entscheidungsgründe.

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