Der Sohn Ihrer verstorbenen Freundin hat Recht. Durch den Tod Ihrer Freundin wurde das Darlehen nicht hinfällig, sondern es handelt sich um eine Vermögensposition, die auf den Erben übergegangen ist. Daher kann der Sohn anstelle seiner Mutter die Rückzahlung des Restdarlehens fordern, wenn er tatsächlich Erbe geworden ist. Die Erbenstellung muss er Ihnen allerdings nachweisen, beispielsweise durch Vorlage des vom Nachlassgericht ausgestellten Erbscheins.