LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Sohn erbt das Darlehen

von Redaktion

Lisa M.: „Ich habe mir vor zwei Jahren von einer Freundin Geld geliehen, das ich auch zum Großteil zurückgezahlt habe. Nun ist diese Freundin gestorben. Sie hat einen Sohn, der von dem geliehenen Geld erfahren hat und der nun den Rest der Summe ausbezahlt haben will. Er meint, als Erbe habe er darauf ein Anrecht. Ist das so?“

Der Sohn Ihrer verstorbenen Freundin hat Recht. Durch den Tod Ihrer Freundin wurde das Darlehen nicht hinfällig, sondern es handelt sich um eine Vermögensposition, die auf den Erben übergegangen ist. Daher kann der Sohn anstelle seiner Mutter die Rückzahlung des Restdarlehens fordern, wenn er tatsächlich Erbe geworden ist. Die Erbenstellung muss er Ihnen allerdings nachweisen, beispielsweise durch Vorlage des vom Nachlassgericht ausgestellten Erbscheins.

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