LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Aktienverlust steuerlich geltend machen

von Redaktion

Klaus S.: „Seit 11. Januar 2008 habe ich Aktien (Altbestand) von dem Unternehmen „Solon SE“ (WKN 747119). Leider hat die Firma im Jahr 2012 Insolvenz angemeldet und die Aktien sind dadurch für mich wertlos. Laut meiner Depot-Bank kann der Verlust (5900 Euro) nicht gegen Aktiengewinne im Verlusttopf verrechnet werden. Gibt es für mich noch eine andere Möglichkeit, den Verlust steuerlich abzusetzen?“

Es liegt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vor, das einen Totalverlust aus Aktien wie den Ausfall einer Darlehensforderung sieht. Damit erscheint eine steuerliche Geltendmachung des Totalverlusts aus den Aktien möglich. Allerdings ist gegen das Urteil Revision durch die Finanzverwaltung eingelegt worden. Der Bundesfinanzhof als letzte Instanz hat über die Sache noch nicht entschieden. Daher kann versucht werden, den Verlust geltend zu machen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt dies nicht akzeptieren wird. Gegen eine negative Einspruchsentscheidung der Behörde kann beim zuständigen Finanzgericht Klage erhoben werden. Regelmäßig wird spätestens in diesem Stadium auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs gewartet werden.

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