Es liegt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vor, das einen Totalverlust aus Aktien wie den Ausfall einer Darlehensforderung sieht. Damit erscheint eine steuerliche Geltendmachung des Totalverlusts aus den Aktien möglich. Allerdings ist gegen das Urteil Revision durch die Finanzverwaltung eingelegt worden. Der Bundesfinanzhof als letzte Instanz hat über die Sache noch nicht entschieden. Daher kann versucht werden, den Verlust geltend zu machen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt dies nicht akzeptieren wird. Gegen eine negative Einspruchsentscheidung der Behörde kann beim zuständigen Finanzgericht Klage erhoben werden. Regelmäßig wird spätestens in diesem Stadium auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs gewartet werden.