LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Arbeitsräume steuerlich absetzen

Franz S.: „Meine Frau und ich haben ein Haus mit sechs Mietwohnungen. Die Einkommensteuer mache ich bislang selbst. Bislang habe ich die Kosten für Arbeitsräume aufgeführt, die auch immer anerkannt wurden. Jetzt soll das nur noch mit Belegen gehen. Ich habe in unserem Haus einen separaten Büroraum, der ausschließlich für Schreibarbeiten genutzt wird. Kann ich dafür den ortsüblichen Mietwert ansetzen? In dem Mietobjekt habe ich auch einen Kellerraum, in dem ich Streugut, Gartengeräte und Handwerkszeug aufhebe. Kann ich den auch ansetzen? Wie?“

Grundsätzlich können Sie alle anfallenden Kosten, die zur „Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ dienen (dabei handelt es sich um Werbungskosten nach § 9 des Einkommensteuergesetzes), in Ihrer Steuererklärung, zusammen mit dem Mietobjekt, geltend machen. Die Gesetzgebung hat hier allerdi

Montag, 16. Februar 2026

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