Viele Kunden kündigen ihre Lebensversicherung, sei es aus Enttäuschung über die letzte Standmitteilung oder schlicht aus Geldmangel. Die Kündigung ist aber nicht immer die beste Lösung.
Wer kündigt, wird bestraft
„Wer seine Lebensversicherung kündigt, wird dafür bestraft, die Vertragslaufzeit nicht durchzuhalten“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Die Versicherung zahlt dann nur den geringen Rückkaufswert aus.“ Gerade bei neueren Verträgen kann es sein, dass der Versicherte aber mehr eingezahlt hat, als er dann herausbekommt.
Verkaufen statt kündigen
Eine bessere Option kann sein, die Lebensversicherung zu verkaufen. Spezielle Anbieter führen den Vertrag weiter, zahlen also bis zum Ende der Laufzeit die Beiträge. Dafür erhalten sie dann am Ende die Auszahlung, von der sie sich einen Gewinn erhoffen. Dem Versicherten zahlen sie etwas mehr als den Rückkaufswert. Bis zu fünf Prozent Aufschlag sind drin, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das hängt aber sehr vom Vertrag ab. Über den Preis bestimmen unter anderem die Garantieverzinsung, die Restlaufzeit des Vertrags und von welchem Versicherer er ist.“
Nicht für jede Police findet sich ein Käufer
In der heutigen Zeit der niedrigen Zinsen sollten Verbraucher beim Verkauf keine Wunder erwarten, warnt die Expertin. Es sei schwierig, mit den Policen derzeit noch Geld zu verdienen. „Es kann sogar sein, dass sich niemand findet, der die Lebensversicherung abkaufen möchte. Verträge, die nicht lukrativ sind, die erst eine kurze Laufzeit haben oder die fondsgebunden sind, lassen sich nur schwer verkaufen.“ Viele Aufkäufer haben Grundvoraussetzungen, die eine Lebensversicherung erfüllen muss. Zum Beispiel verlangen sie einen Mindestrückkaufswert, der meist 10 000 Euro, manchmal auch 5000 Euro beträgt. Außerdem sollen die Verträge in der Regel noch eine gewisse Zeit laufen.
Niemals vorschnell kündigen
Selbst wenn ein Verkauf die bessere Option ist, sollte sich niemand leichtfertig von seiner Police trennen. Vor allem, wenn es um größere Summen geht, sollten Versicherte unbedingt durchrechnen, ob es sich nicht doch lohnt, den Vertrag durchzuhalten, sagt Boss. „Verträge, die noch gekauft werden, haben oft eine gute Verzinsung. Daher sollten diese grundsätzlich eher behalten werden, außer der Besitzer braucht wirklich das Geld.“
Becker-Eiselen warnt davor, mit der Lebensversicherung auch eine wichtige Zusatzversicherung zu verlieren: „Oft hängt an der Police als Zusatz eine Berufsunfähigkeitsversicherung dran. Die lässt sich in der Regel nicht alleine fortführen und geht dann verloren, weil der Aufkäufer die Zusatzversicherung kündigt“, warnt sie. Eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung sei meist teuer.
Wenn vor 2008 unterschrieben wurde
Versicherte, die ihre Lebensversicherung vor 2008 abgeschlossen haben, haben möglicherweise sogar noch eine bessere Alternative, als zu verkaufen, erklärt Becker-Eiselen: „Sofern die Widerspruchserklärung der Lebensversicherung fehlerhaft war, können Verbraucher ihrer Police noch heute widersprechen.“ Dann erhalten sie ihre Beiträge zurück und womöglich zusätzlich Zinsen.
Vorsicht vor dubiosen Aufkäufern
Steht einmal die Entscheidung, die Versicherung zu verkaufen, sollten Verbraucher darauf achten, einen seriösen Aufkäufer zu finden. „Es gibt dubiöse Unternehmen, die zum Beispiel einen höheren Kaufpreis versprechen, die Zahlung aber in die Zukunft verschieben“, sagt Becker-Eiselen. Darauf sollte sich niemand einlassen. Seriöse Anbieter zahlen sofort. Boss empfiehlt, nur Aufkäufer zu wählen, die im Bundesverband Zweitmärkte Lebensversicherungen (BVZL) Mitglied sind (siehe Tabelle). Der Verband verpflichtet sich zu Mindeststandards.
Mehrere Angebote einholen
Es ist außerdem sinnvoll, bei mehreren Unternehmen Angebote einzuholen und zu vergleichen. Schließlich ist es möglich, dass der Aktuar eines Aufkäufers die Renditechancen der Lebensversicherung ein bisschen anders einschätzt, als ein anderer und so noch etwas mehr beim Kaufpreis drauflegt.
Was Erben im Falle des Todes wissen müssen
Mit dem Verkauf der Lebensversicherung ist der Versicherte nicht alle Pflichten los. Denn er bleibt weiterhin der Versicherte – der Todesfallschutz der Police besteht zumindest bei guten Anbietern weiterhin. „Nach dem Verkauf sollte er seine Unterlagen deshalb auf jeden Fall aufheben. Stirbt der Versicherte, müssen seine Erben die Versicherung davon unterrichten“, rät Becker-Eiselen. Die Todesfallsumme bekommt dann zwar der Aufkäufer ausgezahlt, er überweist es aber an die Erben, abzüglich des Kaufpreises.
Gewinn kann versteuert werden
Auf den Verkaufspreis sind Steuern fällig, zumindest wenn die Lebensversicherung ab 2005 abgeschlossen wurde, weiß Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine. „Der Versicherer informiert das Finanzamt über den Verkauf, führt aber keine Steuer ab. Der Verbraucher muss den Verkauf selbst in seiner Steuererklärung in der Anlage KAP angeben.“ Steuern sind nur auf den Gewinn fällig, also die Verkaufssumme minus der eingezahlten Beiträge. Der Verbraucher zahlt darauf 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. „Vor dem Verkauf sollten die Versicherten deshalb mal durchrechnen, was am Ende vom Verkaufspreis übrig bleibt“, rät Nöll. Bei einem sehr schlechten Geschäft lässt sich immerhin auch der Verlust steuerlich geltend machen.