LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn die Enkel erben sollen
Monika N.: „Wir sind ein Rentnerehepaar und möchten uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Wir haben zwei Söhne und zwei Enkel. Nach dem Tod des Hinterbliebenen soll Sohn A aus dem Verkauf der Wohnung die Hälfte plus 20 000 Euro erben, Sohn B verzichtet zu Gunsten seiner Kinder. Auf den Pflichtteil verzichten beide Söhne. Darf der Hinterbliebene im Falle eines Umzuges die Wohnung verkaufen?“
Bei einer Vor- und Nacherbschaft ist endgültiger Erbe der Nacherbe, der Vorerbe ist nur „Erbe auf Zeit“ bis zum Eintritt des Nacherbfalls. Nacherbfall ist meist der Tod des Vorerben. Man unterscheidet eine befreite und eine nicht befreite Vorerbschaft. Ein befreiter Vorerbe kann weitestgehend unbesc