LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn eine zerstrittene Familie erben soll
Gertrud T.: „Ich bin 80 Jahre alt , bin nicht verheiratet und habe keine Kinder. Mein Vermögen sollen einmal meine fünf Neffen und Nichten bekommen. Sie sind allerdings zerstritten und möchten einzelne Erbschaftssteuererklärungen einreichen. In welchen Fällen ist zwingend eine gemeinsame Erbschaftsteuererklärung erforderlich? Wie sieht es aus, wenn ein Erbe ein Einfamilienhaus als Vermächtnis erhält (oder die Erbengemeinschaft ein Einfamilienhaus mit erbt)? Wie sieht es aus, wenn ein Erbe Testamentsvollstrecker ist?“
Mehrere Erben können eine gemeinsame Erbschaftsteuererklärung abgeben, müssen dies aber nicht. Insbesondere wenn sie zerstritten sind, werden sie häufig einzelne Erklärungen abgeben. Aber ist dies in Ihrem Fall wirklich das Hauptproblem? Viel wichtiger ist es doch, dass Sie testamentarisch Vorsorge