Mehrere Erben können eine gemeinsame Erbschaftsteuererklärung abgeben, müssen dies aber nicht. Insbesondere wenn sie zerstritten sind, werden sie häufig einzelne Erklärungen abgeben. Aber ist dies in Ihrem Fall wirklich das Hauptproblem? Viel wichtiger ist es doch, dass Sie testamentarisch Vorsorge dagegen treffen, dass Ihr Vermögen im Erbenstreit zerrieben wird. Hier bieten sich zwei Wege an: Zum einen können Sie eine neutrale Person, am besten einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht, zum Testamentsvollstrecker bestimmen und zum anderen können Sie in einem Testament Teilungsanordnungen treffen, also vorsehen, wer was bekommt. Denn wenn keine Teilungsanordnung besteht, wird der gesamte Nachlass versilbert, was wahrscheinlich nicht in Ihrem Sinne ist. Zudem können Sie auch vorsehen, dass ein Erbe vorab einen Gegenstand des Nachlasses – beispielsweise das Einfamilienhaus – als Vermächtnis erhält, dann spricht man von einem Vorausvermächtnis. Sie sehen also, in Ihrem Fall ist ein streitvermeidendes Testament dringend nötig, aber auch ohne Weiteres möglich. Hierzu sollten Sie sich mit einem Fachanwalt für Erbrecht beraten und das Testament von ihm ausarbeiten lassen. So können die Streitparteien auseinander gehalten werden und Sie säen mit Ihrem Testament nicht noch zusätzlich Streit und Unfrieden.