Wer bei der Arbeit Zugriff auf sensible Kundendaten hat, muss diese schützen. Ein bewusster Missbrauch der Daten kann zur Kündigung führen. Das gilt auch dann, wenn dahinter gute Absichten stecken – zum Beispiel, weil man den Kunden auf Sicherheitslücken hinweisen will. Das geht aus einem Urteil des
Dieser Artikel (ID: 1204165) ist am 18.02.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).