Der Chefjurist von Volkswagen hat den Dieselkunden in der Musterklage ein faires Entschädigungsangebot zugesichert. Zu entsprechenden Forderungen von Verbraucherschützern sagte VW-Justiziar Manfred Döss: „Ich teile die Einschätzung, dass die Abwicklung des Vergleichs transparent gestaltet und unabhängig kontrolliert werden muss.“ Dies hatte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, verlangt, nachdem die Verhandlungen mit VW über eine außergerichtliche Lösung im Streit um Entschädigungen überraschend gescheitert waren.
Döss betonte: „Wir wollen schließlich, dass der Kunde das Angebot annimmt, wenn er für sich selbst entschieden hat, dass es das Richtige für ihn ist.“ Das System zur Abwicklung soll ab Ende März stehen. „Wir werden eine IT-Lösung einrichten, bei der der Kunde Kerndaten wie Fahrzeug-Identifikationsnummer und weitere Angaben aus den Zulassungspapieren eingeben kann. Dann wird er ein auf seine persönliche Situation zugeschnittenes Angebot bekommen.“
Die Berechnung der Summe soll nach dem Kaufdatum des Autos zwischen 2008 und 2015 sowie nach insgesamt neun verschiedenen Fahrzeugklassen mit dem fraglichen Dieselmotor gestaffelt werden. VW will eine Gesamtsumme von bis zu 830 Millionen Euro bereitstellen. Je nach Einzelfall sollen die Kunden zwischen 1350 und 6257 Euro erhalten. „Wie viel Geld es für welches Fahrzeug gibt, werden wir natürlich offenlegen“, erklärte Döss. „Dann kann der Kunde entscheiden, ob er das Angebot für die Einmalzahlung annimmt oder wartet, bis das Verfahren der Musterfeststellungsklage eines Tages abgeschlossen ist und er anschließend seine Einzelklage mit ungewissem Ausgang durchführt.“ Die Musterklage geht parallel weiter. Theoretisch könnten Dieselfahrer, die das VW-Angebot nicht annehmen, so auch höhere Entschädigungen bekommen. Das ist jedoch ungewiss. dpa