LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie kann ich meine Kinder enterben?

Fritz P.: „Meine Ehefrau und ich haben uns durch ein Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Ich habe aus erster Ehe fünf Kinder, sie brachte keine mit. Wir besitzen ein Einfamilienhaus und höhere finanzielle Rücklagen. Ich beabsichtige, meine Kinder und damit auch deren Nachkommen zu enterben und meine Urenkelin als Alleinerbin einzusetzen. Ich will vermeiden, dass der Vater meiner Urenkelin, der Vormund oder sowie das Jugendamt Zugriff auf die Erbschaft erhalten. Der Vertrag soll nach dem Ableben von mir und meiner Ehefrau in Kraft treten. Ist mein Vorhaben realistisch?“

Wenn ich Sie richtig verstehe, dann haben Sie und Ihre Ehefrau vor, Ihr Testament, mit dem Sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, zu ändern und Ihre minderjährige Urenkelin als Schlusserbin nach Ihrer beider Ableben einzusetzen. Grundsätzlich gilt, dass auch Minderjährige erben können, aller

Montag, 29. Dezember 2025

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