LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Bekommen wir das Geld zurück?

Anton H.: „Unser Sohn hat zusammen mit seiner damaligen Freundin ein Haus gebaut. Kurz bevor das Haus fertig war, hat ihn die Frau verlassen. Sie verlangte natürlich Geld für die gemeinsamen Investitionen ins Haus, das meine Frau und ich aufbrachten. Für die endgültige Fertigstellung des Hauses fielen noch einmal rund 50 000 Euro an, die wir ebenfalls bezahlten. Ein paar Jahre später hat mein Sohn dann geheiratet. Zwei Jahre später ist er gestorben. Seine Frau hat das Haus verkauft. Wir stellen uns nun die Frage, ob wir nicht Anspruch auf Entschädigung ihr gegenüber haben. Das Geld für die Forderungen der Freundin haben wir von den Erben zurückbekommen.“

Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind. Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch, wenn ihr verstorbener, anderweitig testierender Abkömmling kinderlos geblieben ist. Der Pflichtteil lässt sich leichter realisieren als die beabsichtigte Rückforderung der 50 000 Euro. Diese ist

Samstag, 7. November 2026

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