RECHT
Flaschensammeln zählt nicht bei Hartz IV
Wer nur vom Pfandflaschensammeln lebt, hat Anspruch auf Hartz IV. Sind die Einnahmen vom Sammeln gering, dürfen sie nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht entschieden (Az.: S 37 AS 3080/19), worauf der Deutsche Anwaltverein (DAV) verweist. Im konkreten Fall hatte das Jobcenter Düsseldor