Händler haftet nicht für Bewertung

von Redaktion

Ein Händler haftet grundsätzlich nicht für Kunden-Bewertungen auf Amazon. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Damit unterlag in letzter Instanz der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der erreichen wollte, dass Bewertungen zu einem Tape gelöscht werden. Im vorliegenden Fall hatten mehrere Kunden unter ein Angebot geschrieben, dass das Tape schnell gegen Schmerzen helfe. Eine solche Wirkung ist aber nicht nachgewiesen.

Nach Feststellung des BGH hatte der Händler aber nicht mit den Kundenbewertungen geworben. Die Richter unterstrichen zudem, solche Bewertungen seien vom Verbraucher gewünscht und als Meinung verfassungsrechtlich geschützt. Für eine konkrete Gesundheitsgefährdung, die dieses Recht hätten aushebeln können, habe es keine Anhaltspunkte gegeben. Auch Vorinstanzen hatte die VSW-Klage abgewiesen. Der Verkäufer habe auf Bewertungen keinen Einfluss, ihr Inhalt könne sich in kürzester Zeit verändern. Der Durchschnitts-Verbraucher wisse zudem ungefähr, wie Amazon und das Bewertungssystem funktionierten.

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