Käufer von Dieselautos können sich im Zuge des Dieselskandals Hoffnungen auf eine Entschädigung machen. Wer das Auto aber kaufte, obwohl er von der Schummelsoftware wusste, erhält wohl keinen Schadenersatz. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 9 U 2067/18), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.
Der Fall: Im Juni 2016 kaufte ein Mann einen VW, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet war. Zu diesem Zeitpunkt war der Dieselskandal seit mindestens einem halben Jahr bekannt – und ebenso die Tatsache, dass VW die Zulassungsvorschriften nur über ein Softwareupdate der Autos würde einhalten können. Der Käufer klagte dennoch auf Schadenersatz – ohne Erfolg. Zum Zeitpunkt des Kaufs habe das Fahrzeug zwar aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht den Zulassungsvorschriften entsprochen, so das Gericht. Doch war seit Ende 2015 absehbar, dass letztlich keine Stilllegung der Fahrzeuge drohen würde. Denn durch ein Softwareupdate würde der Hersteller in der Lage sein, die Zulassungsvorschriften einzuhalten. Davon hätte der Mann gewusst – und kaufte trotzdem. So sei es ihm wohl nicht darauf angekommen, ob das Auto vom Dieselskandal betroffen sei oder nicht.