LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Müssen wir um die Gewinne fürchten?

Günther D.: „Im Januar 2008 haben wir für 25 000 Euro Gebrauchtcontainer bei P & R gekauft. In der Laufzeit von fünf Jahren haben wir pünktlich alle Raten bekommen. Für den Rückkaufwert von 16 100 Euro haben wir im März 2013 eine Wiederanlage mit einer Laufzeit von drei Jahren getätigt. Sämtliche Mieteinnahmen und auch der Rückkaufwert von 10 640 Euro sind am 31. Dezember 2015 ausbezahlt worden. Wir haben also keine Forderungen mehr an P & R. Der Insolvenzverwalter bittet uns nun, eine Hemmungsvereinbarung zu unterschreiben. Was haben wir für Nachteile, wenn wir nicht unterzeichnen? Können unsere Gewinne in die Insolvenzmasse mit einfließen?“

Die Situation, die Sie beschreiben, hat mit der Frage zu tun, ob der Insolvenzverwalter Michael Jaffé Anfechtungsansprüche gegen Sie hat. Zur Erklärung: Ganz grundsätzlich besteht in einem Insolvenzverfahren für den Insolvenzverwalter die Möglichkeit, dass er Zahlungen, die in einem bestimmten Zeitr

Mittwoch, 6. Mai 2026

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