Die Situation, die Sie beschreiben, hat mit der Frage zu tun, ob der Insolvenzverwalter Michael Jaffé Anfechtungsansprüche gegen Sie hat. Zur Erklärung: Ganz grundsätzlich besteht in einem Insolvenzverfahren für den Insolvenzverwalter die Möglichkeit, dass er Zahlungen, die in einem bestimmten Zeitraum (vier Jahre) vor dem Insolvenzverfahren aus der Firma hinausgeflossen sind, zurückfordern kann. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine im Insolvenzrecht sogenannte „unentgeltliche Leistung“ handelt.
Dies wird zum Beispiel dann angenommen, wenn ein betrügerisches Schneeballsystem vorliegt. Jetzt haben wir bei P & R die Sondersituation gehabt, dass zwar wohl ein Schneeballsystem vorgelegen hat, aber dieses nicht die ganze Firma P & R betroffen hat, sondern ja durchaus Container vorhanden waren. Daraus ergibt sich eine gewisse Unsicherheit, die Herr Jaffé nun dadurch lösen will, dass er Musterklagen eingereicht hat, in denen die Gerichte, am Ende wohl der Bundesgerichtshof, klären müssen, ob er ein Anfechtungsrecht hat oder nicht.
Gewinnt er diese Prozesse, dann wird er wohl großflächig anfechten, verliert er sie, dann wird das wohl eher nicht geschehen. Wenn Herr Jaffé das Verfahren gewinnt, dann besteht für Sie durchaus die Möglichkeit, dass Gewinne, die Sie bis zu vier Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt haben, in die Insolvenzmasse einbezogen werden. Wie alle anderen rechtlichen Ansprüche, so verjährt auch der Anfechtungsanspruch von Herrn Jaffé. Deswegen hat er Ihnen eine Hemmungsvereinbarung geschickt, dass diese Verjährung gehemmt wird. Unterschreiben Sie die Hemmungsvereinbarung nicht, muss Herr Jaffé die Verjährung auf eine andere Weise hemmen, vermutlich durch eine Klage. Um genau herauszufinden, was eine mögliche Anfechtung finanziell für Sie bedeuten würde, empfehle ich Ihnen, einen Fachanwalt für das Kapitalmarkt- oder Insolvenzrecht zu kontaktieren.