Nach § 1757 I (1) BGB erhält Ihr Neffe durch die Adoption als Geburtsnamen ihren Familiennamen und kann seinen Familiennamen nicht beibehalten. Falls aber Ihr Neffe bereits verheiratet ist, ändert sich zwar auch sein Geburtsname, nicht aber der gemeinsame Familienname mit seiner Ehefrau. War zum Beispiel der Geburtsname Ihres Neffen „Müller“ und hat auch die Ehefrau Ihres Neffen den Namen „Müller“angenommen, heißt Ihr Neffe auch nach der Adoption „Müller“, geb. (Ihr Nachname). Ihr Neffe könnte seinen bisherigen Geburtsnamen – zusätzlich zu Ihrem Familiennamen (Doppelname) beibehalten, wenn er unter seinem Namen einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht hat – Ihr Neffe hat nur dann die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen zu behalten, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen erforderlich ist.