Nicht angeschnallt: Autofahrer hat Teilschuld

Wer sich im Auto nicht anschnallt, riskiert nicht nur Bußgelder und seine Gesundheit. Selbst nach unverschuldeten Unfällen können ein Mitverschulden und die Reduktion von Ansprüchen folgen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 3171/18), auf das der ADAC hinweist. Im konkret

Samstag, 11. April 2026

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