LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer zahlt für die Rigolen?
Sebastian S.: „Mit meiner Frau bin ich einer von acht Eigentümern eines unabhängigen Hauses (Teil eines doppelten Vierspänners). Seit Kauf und Einzug des ersten Eigentümers sind etwa sieben Jahre vergangen. Bei einem Haus gibt es schon den zweiten Eigentümer, ein Haus hat der Bauträger privat selbst erworben. Es gab bei uns noch nie eine Hauseigentümergemeinschaft oder sonst etwas Vergleichbares, das Hausgeld eintreibt. Es steht davon auch nichts im notariellen Kaufvertrag. Einige Eigentümer wehren sich dagegen, dass zum Beispiel die Kosten für eine Überprüfung der gemeinsamen Rigolen von allen getragen wird. Wie schätzen Sie die rechtliche Lage ein?“
Da Sie angeben, dass es sich bei Ihrem Haus um ein unabhängiges Haus als Teil eines doppelten Vierspänners handelt, kann ich davon ausgehen, dass eine Realteilung vorliegt und keine Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) stattgefunden hat. Da dann natürlich auch kein Wohngeld zu zahlen is