LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft
Helmut S.: „Meine Frau ist kürzlich verstorben. Wir haben kein Testament gemacht und haben einen Sohn. Wir besitzen ein Reihenhaus und eine Eigentumswohnung. Das Eigentum der Immobilien ist je zur ideellen Hälfte für uns im Grundbuch eingetragen. Ist es richtig, dass je die Hälfte der meiner Frau gehörenden Immobilien mein Sohn und ich erben?“
Da Ihre Ehefrau kein Testament hinterlassen hat, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug.
Ich unterstelle, dass Sie mit Ihrer Ehefrau im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, mithin keinen Ehevertrag vor einem Notar geschlossen haben. Im gesetzlichen Güterstand erbt grundsät