LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft

Helmut S.: „Meine Frau ist kürzlich verstorben. Wir haben kein Testament gemacht und haben einen Sohn. Wir besitzen ein Reihenhaus und eine Eigentumswohnung. Das Eigentum der Immobilien ist je zur ideellen Hälfte für uns im Grundbuch eingetragen. Ist es richtig, dass je die Hälfte der meiner Frau gehörenden Immobilien mein Sohn und ich erben?“

Da Ihre Ehefrau kein Testament hinterlassen hat, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug.

Ich unterstelle, dass Sie mit Ihrer Ehefrau im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, mithin keinen Ehevertrag vor einem Notar geschlossen haben. Im gesetzlichen Güterstand erbt grundsät

Montag, 17. August 2026

Diesen Artikel weiterlesen!

1 Monat für 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Jetzt testen

3 Monate nur 12,30 € mtl.

Spare 73,80 €
  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Vorteil sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Passende weitere Angebote
finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.