Da Ihre Ehefrau kein Testament hinterlassen hat, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug.
Ich unterstelle, dass Sie mit Ihrer Ehefrau im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, mithin keinen Ehevertrag vor einem Notar geschlossen haben. Im gesetzlichen Güterstand erbt grundsätzlich der länger lebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder, also Ihr Sohn, die zweite Hälfte. Da Ihre Ehefrau nach Ihren Angaben zur Hälfte Miteigentümerin der Immobilien war, fällt auch nur diese jeweilige Hälfte in den Nachlass.
Mithin ist es richtig, dass der Hälfteanteil an den Immobilien von Ihnen und Ihrem Sohn jeweils zur Hälfte geerbt wird. Bezüglich dieser Hälfte der Immobilien bilden dann Sie und Ihr Sohn eine Erbengemeinschaft.