LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft

von Redaktion

Helmut S.: „Meine Frau ist kürzlich verstorben. Wir haben kein Testament gemacht und haben einen Sohn. Wir besitzen ein Reihenhaus und eine Eigentumswohnung. Das Eigentum der Immobilien ist je zur ideellen Hälfte für uns im Grundbuch eingetragen. Ist es richtig, dass je die Hälfte der meiner Frau gehörenden Immobilien mein Sohn und ich erben?“

Da Ihre Ehefrau kein Testament hinterlassen hat, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug.

Ich unterstelle, dass Sie mit Ihrer Ehefrau im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, mithin keinen Ehevertrag vor einem Notar geschlossen haben. Im gesetzlichen Güterstand erbt grundsätzlich der länger lebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder, also Ihr Sohn, die zweite Hälfte. Da Ihre Ehefrau nach Ihren Angaben zur Hälfte Miteigentümerin der Immobilien war, fällt auch nur diese jeweilige Hälfte in den Nachlass.

Mithin ist es richtig, dass der Hälfteanteil an den Immobilien von Ihnen und Ihrem Sohn jeweils zur Hälfte geerbt wird. Bezüglich dieser Hälfte der Immobilien bilden dann Sie und Ihr Sohn eine Erbengemeinschaft.

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