Anna F.: „Ich habe vor, in meinem vermieteten Einfamilienhaus die alten Fichtenfenster (Baujahr 1984) gegen Kunststofffenster mit Dreifachverglasung auszutauschen. Kann ich dafür Förderung von der KfW oder sonst einer Stelle in Anspruch nehmen? Wie wird das steuerlich gehandhabt? Und kann ich die verbleibenden Kosten von den Mieteinnahmen absetzen?“
Ja, Sie können unter den beschriebenen Umständen einen Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss von der KfW Förderbank bekommen. Dieser beträgt 20 Prozent der förderfähigen Brutto-Kosten, das heißt inklusive Demontagearbeiten, fachgerechtem Einbau, notwendiges Bearbeiten, Planungsleistungen usw.
Der Antrag ist vor Beauftragung der Handwerkerfirma von einem zugelassenen Energieberater zu stellen. Die Berater finden Sie unter anderem unter www.energie-effizienz-experten.de. Dabei sind entsprechende Richtlinien und Fachregeln zu beachten. Die Fenster müssen einen Uw-Wert von <= 0,95 W/(m²K) haben, das bedeutet 3-fach Wärmeschutzverglasung. Und es muss ein Lüftungskonzept vorgelegt werden. Durch den Einbau neuer Fenster verändern Sie die bestehende luftdichte Gebäudehülle und gerade im vermieteten Objekt ist auf das anschließende „richtige“ Heiz- und Lüftungsverhalten zu achten. Zudem gehören in diesem Zusammenhang Anschlussdetails und Sonnenschutzvorrichtungen besprochen. Bei Fragen hilft Ihnen die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Dazu finden Sie weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Über steuerliche Aspekte können wir leider keine Auskunft erteilen, wenden Sie sich hierfür am besten an Ihren Steuerberater. In welcher Größenordnung Sie die Investitionskosten auf die Miete umlegen können, ist Definitionssache: Sind die Fichtenfenster in schlechtem Zustand, handelt es sich eher um eine Instandsetzungsmaßnahme. Handelt es sich hingegen um eine Modernisierung (zum Beispiel Verbesserung der energetischen Qualität), können maximal acht Prozent der Investitionskosten auf die Miete umgelegt werden, zeitlich unbegrenzt.