Gesetzliche Erbfolge
Wenn kein Testament vorliegt, ergibt sich die Erbfolge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1922 ff).
Gesetzliche Erben 1. Ordnung: Abkömmlinge (Kinder) und deren Abkömmlinge (Enkelkinder)
Gesetzliche Erben 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)
Gesetzliche Erben 3