Wie der Staat nicht zu viel bekommt

von Redaktion

SERIE Erben und Vererben – Teil IV: In vielen Fällen lassen sich Steuern sparen

VON STEPHANIE EBNER

Erben und Vererben sind keine Privatsache: Der Staat erbt mit. Denn wer ein Vermögen vermacht bekommt, muss in der Regel hierfür Steuern zahlen. Oft lässt sich die Erbschaftsteuer aber auch sparen, wenn man die Freibeträge gut nutzt.

Was ist Erbschaftsteuer?

Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz löst jeder unentgeltliche Erwerb eine Steuer aus. Bei einem Erwerb von Todes wegen fällt Erbschaftsteuer an, bei einem Erwerb unter Lebenden Schenkungsteuer. Für beide Steuerarten gelten weitgehend dieselben Regelungen, heißt es beim Deutschen Forum für Erbrecht. Ob im jeweiligen Einzelfall eine Steuer anfällt und wenn ja, in welcher Höhe, hängt unter anderem vom Wohnsitz der Beteiligten, der verwandtschaftlichen Beziehung und dem Wert des übertragenen Vermögens ab.

Für wen gelten die Freibeträge?

Jeder Erwerber hat einen bestimmten Freibetrag. Wird dieser nicht überschritten, fällt keine Steuer an. Die Höhe des jeweiligen Freibetrages hängt von der Verwandtschaftsbeziehung der Beteiligten ab (siehe Tabelle).

Wie kann man die Steuer mindern?

Bei selbst genutztem Wohneigentum besteht dazu unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit. Es bleibt von der Steuer verschont, wenn der Erbe die Nachlassimmobilie zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, sondern selbst bewohnt. Dies gilt jedoch nur für die erbenden Ehe- beziehungsweise eingetragene Lebenspartner vollumfänglich. Bei erbenden Kindern und Kindern verstorbener Kinder wird die Steuerbefreiung begrenzt auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Darüber hinausgehende Wohnflächen müssen versteuert werden. Für andere Erben gibt es keine Steuerbefreiung für selbst genutztes Wohneigentum. Eine lebzeitige Übertragung von selbst genutztem Wohneigentum zwischen Ehegatten bleibt unabhängig von einer zehnjährigen Nutzungsdauer nach Übertragung steuerfrei.

In bestimmten Fällen bietet es sich an, schon lebzeitig Vermögen an die nächste oder auch übernächste Generation zu übertragen. Denn zum einen kann dadurch der persönliche Freibetrag unter Umständen öfter ausgeschöpft werden, da dieser alle zehn Jahre wieder neu zur Verfügung steht.

Gibt es Steuerklassen beim Erben?

Soweit keine Steuerbefreiungen wirken – beispielsweise wenn die Freibeträge überstiegen sind, greifen Steuersätze, die sich nach der entsprechenden Steuerklasse richten (siehe Tabelle).

Muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?

Ja. Als Erbe ist man verpflichtet, das Finanzamt formlos über die Erbschaft zu informieren. Dazu hat man maximal drei Monate nach Kenntnis des Erbfalles Zeit. Die Pflicht zur Anzeige besteht unabhängig von der Höhe der Erbschaft. Wird dem Finanzamt die Erbschaft verschwiegen, kann dies unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wann wird Steuer fällig?

Fällig ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer frühestens, sobald der Steuerbescheid da ist. Die Rede ist von der Bekanntgabe des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids. Das Finanzamt kann auf Antrag die Steuerschuld aber auch ganz oder teilweise stunden. Erbt ein Kind und bekommt das Erbe erst, wenn es 18 Jahre alt ist, muss die Steuer auch dann erst gezahlt werden.

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