LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wollen Sie das wirklich?

Barbara G.: „Ich habe eine vom Justizministerium herausgegebene Vorsorgevollmacht ausgefüllt, das Landratsamt hat die Echtheit meiner Unterschrift bestätigt. In meinem handschriftlichen Testament ist dieser Bevollmächtigte mein Alleinerbe. Darf mein Vollmachtempfänger meinen Immobilienbesitz uneingeschränkt verwalten oder verkaufen?“

Bei einem vom Justizministerium veröffentlichten Vollmachtsformular können Sie davon ausgehen, dass dieses korrekt formuliert ist. Aber viel wichtiger ist es, mit einem Fachmann zu besprechen, ob das Formular auch wirklich Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Hier empfehle ich die Beratung du

Samstag, 7. November 2026

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