VERBRAUCHER

Widerrufsrecht beim Kauf der Bahncard

von Redaktion

Millionen Aldi-Kunden müssen sich auf Veränderungen bei vielen vertrauten Produkten gefasst machen: Denn die Schwesterunternehmen Aldi Nord und Aldi Süd wollen nach Jahrzehnten der Eigenbrötelei ihre Eigenmarken vereinheitlichen. „Aldi Süd wird Marken von Aldi Nord übernehmen und umgekehrt. Das ist in etwa paritätisch aufgeteilt“, sagt Aldi-Nord-Manager Thomas Heinböckel. Betroffen sind immerhin zwei Drittel des Sortiments des Discount-Marktführers. „Bereits Ende 2020 soll der Großteil der Eigenmarken im Standardsortiment und bei den Aktionsartikeln identisch sein“, kündigten die Unternehmen am Donnerstag an. Betroffen seien rund 1000 Produkte.  dpa

Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs beim Online-Kauf einer Bahncard besser über ihre Rechte informieren. Unternehmen müssten Verbraucher darüber in Kenntnis setzen, dass es bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gebe, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (C-583/18). Der Online-Kauf einer Bahncard falle unter die entsprechende EU-Richtlinie. Hintergrund ist eine Klage der Berliner Verbraucherzentrale gegen die Deutsche Bahn. Der Konzern kündigte an, das Urteil nun prüfen zu wollen.  dpa

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