Ein Testament ist auch ohne notarielle Beurkundung gültig, vorausgesetzt, man hält sich an die formellen Vorgaben. Gleichwohl kann es – trotz der Kosten – sinnvoll sein, einen Notar einzuschalten. Der Notar weiß als Fachmann, wie die Wünsche und Bedürfnisse seines Mandanten in dessen Testament mit den verfügbaren rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten am besten umgesetzt werden können. Fallstricke werden vermieden.
Ersparnis
Ein handschriftlich selbst verfasstes Testament ist oft nur auf den ersten Blick kostengünstiger: „Bei einem notariellen Testament fallen zwar einmalig Kosten für den Notar an, aber die Erben brauchen dann in der Regel keinen Erbschein mehr“, erklärt Michael Uerlings, Sprecher der Rheinischen Notarkammer. So kann der Erblasser nicht nur Aufwand und Zeit sparen, sondern vor allem auch Geld: Häufig liegt das Vermögen der Testierenden zur Zeit der Errichtung des notariellen Testaments unter dem Wert des Nachlasses, der nach einem ganzen Erwerbsleben den Nachkommen vermacht wird. Die Gebühr für das notarielle Testament richtet sich aber nach dem Vermögen des Testierenden bei der Beurkundung und die Kosten eines Erbscheins nach dem Wert des Nachlasses im Todesfall richten, ist das notarielle Testament unterm Strich oft deutlich günstiger als ein Erbschein. Regeln Eltern den Erbfall nach dem Erstversterbenden und dem Längstlebenden, gilt das für zwei Erbfälle: doppelt gespart.
Kosten
Bei allen notariellen Verfügungen von Todes wegen (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) bestimmt sich der Wert für die Gebührenberechnung nach dem „modifizierten Reinvermögen“ des Vererbenden. Von den Vermögensgegenständen sind die darauf entfallenden Schulden abzuziehen, maximal bis zur Hälfte des Wertes des Aktivvermögens. Die Beurkundungsgebühr umfasst die gesamte Leistung des Notars, von der Beratung über den Entwurf bis zur Beurkundung, unabhängig von der Schwierigkeit.
Auffindbarkeit
Ein notarielles Testament liegt im Zentralen Testamentsregister. Das Original wird beim zuständigen Amtsgericht verwahrt. wdp, bw
Im nächsten Teil der Serie
geht es um Haustiere, die erben sollen.