Marie B. liebt Katzen. Seit Jahrzehnten engagiert sie sich im Tierschutz und kümmert sich um verwahrloste Stubentiger. Sie will auch, dass ihr eigener Kater nach ihrem Tod gut versorgt ist. Direkt erben kann ein Haustier nicht. Allerdings kann man seinen Erben Auflagen machen, wie zum Beispiel, dass er sich um das Tier zu kümmern hat. Zur Kontrolle kann eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, erklärt die Kanzlei Groll, Gross und Steiner.
Maria B. will auch, dass ein Teil ihres Vermögens verwahrlosten Katzen zu Gute kommen soll. Ihre Sohn soll aber auch nicht zu kurz kommen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, das zu erreichen:
Testament
Der einfachste Weg, wie Marie B. ihren Wunsch umsetzen könnte, wäre, eine Katzenschutzorganisation per Testament als Alleinerben einzusetzen. Der Sohn bekäme dann aber nur seinen Pflichtteil und den müsste er gegenüber der Organisation auch noch eigens geltend machen.
Erbengemeinschaft
Die zweite Möglichkeit wäre, das Erbe auf die Katzenfreunde und den Sohn gleich zu verteilen. Beide würden dann eine Erbengemeinschaft bilden. Und damit das dann nicht zu unlösbaren Konflikten führt, empfehlen zum Beispiel die Erbrechtsexperten von „Finanztest“, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Der sorgt dafür, dass das Erbe so verteilt wird, wie sich Marie B. das vorgestellt hat.
Vermächtnis
Die dritte Möglichkeit wäre, den Katzenschutzverein – per Vermächtnis – zu bedenken. Dabei fließt ein fest bestimmter Geldbetrag, eine Immobilie oder ein bestimmter Gegenstand der Organisation zu. Wichtig ist dabei, laut „Finanztest“, dass Marie B. in ihrem Testament klar zwischen Vererben und Vermachen unterscheidet und den konkreten Betrag oder Gegenstand, der den Katzenfreunden zufallen soll, benennt. Wichtig ist auch, dass die bedachte Organisation vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, denn nur dann muss sie auf Vermächtnisse und Erbschaften keine Steuer zahlen.
Marie B. ist kein Einzelfall. Menschen, die mit ihrem Erbe (nicht nur ihren Angehörigen) etwas Gutes tun wollen, gibt es viele – jeder zehnte Deutsche über 60 sagt, er denke über so etwas nach. Für die Umsetzung haben die Experten von „Finanztest“ vier Tipps parat.
. Angehörige einbeziehen. Um Streit zu vermeiden, sollte man Angehörige frühzeitig in seine Pläne einweihen.
. Organisation auswählen. Oft ist das gar nicht so einfach. Damit das Geld in die richtigen Hände gelangt, sollte der Testierende sich sorgfältig informieren, zum Beispiel bei der Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Die prüft gemeinnützige Organisationen und Vereine auf Verwendung ihrer Spendengelder.
. Auf Transparenz und Kosten achten. Die gewählte Organisation sollte ihre Einnahmen und Ausgaben genau aufgeschlüsselt haben. Die Verwaltungs- und Werbekostenquote sollte auf keinen Fall mehr als 35 Prozent der Gesamtausgaben betragen. Denn: Je niedriger die Quote, desto mehr Geld fließt in den eigentlichen Zweck.
. Die ausgewählte Organisation soll unbedingt im Testament (bzw. Vermächtnis) mit genauer Bezeichnung genannt sein. wdp
Im nächsten Teil der Serie
geht es um das digitale Erbe. Was geschieht mit Facebook, Whatsapp, Instagram & Co.? Was geschieht mit den diversen Konten und den vielen Daten?