Eigentümerversammlung – was tun?
Vorsichtsmaßnahmen in Corona-Zeiten – Auch Video- oder Telefonkonferenz möglich
Eigentümer kennen das: Mindestens einmal im Jahr muss der Verwalter zur nicht-öffentlichen Eigentümerversammlung laden. Sie ist das oberste Verwaltungs- und Beschlussorgan der Eigentümergemeinschaft. Da jetzt aber soziale Kontakte reduziert werden müssen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlan