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Nachlasspfleger gibt Erbe nicht frei

von Redaktion

Ernst T.: Vor einem Jahr starb meine Tante. Sie hat ein Testament mit sieben Erbberechtigten hinterlassen. Der Nachlasspfleger hat die Schlösser des Hauses gewechselt und ihre Bankkonten aufgelöst. Ihm wurde zwischenzeitlich die Bestallung entzogen, die Erben haben sich selbst den Erbschein besorgt, die Eintragung in das Grundbuch ist erfolgt. Der Nachlasspfleger sperrt sich jedoch, den Schlüssel des Hauses und den Nachlass auszuhändigen. Was können wir tun?“

Nach Beendigung der Nachlasspflegschaft ist der Nachlasspfleger verpflichtet, alle Gegenstände und Werte des Nachlasses an die Erben herauszugeben. Allerdings kann es sein, dass er ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht, weil seine Vergütung noch nicht bezahlt wurde. Die Anwaltskammer kümmert sich um diese Angelegenheiten nicht, auch nicht das Nachlassgericht. Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden, der mit dem Nachlasspfleger Kontakt aufnimmt und gegebenenfalls Klage für Sie einreicht.

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