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Wie lässt sich Erbschaftsteuer sparen?

von Redaktion

Elke L.: „Wir besitzen als Eltern zu gleichen Teilen eine Immobilie im Wert von über 800 000 Euro und haben nur eine Tochter. Zurzeit besteht das „normale“ Berliner Testament. Wie müssen wir es umformulieren, damit unsere Tochter keine Erbschaftsteuer zahlen muss?“

Bei einem „normalen“ Berliner Testament setzen sich die Ehegatten zunächst als Alleinerben ein und das Kind oder mehrere Kinder erben erst im sogenannten Schlusserbfall von dem letztversterbenden Ehegatten. Damit geht ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag von 400 000 Euro verloren. Denn jedes Elternteil könnte seinem Kind je 400 000 Euro steuerfrei vererben. Durch die gegenseitige Erbeinsetzung geht das ganze Vermögen des erstversterbenden Ehegatten – hier die halbe Immobilie – zunächst an den überlebenden Ehegatten. Nur von diesem erbt dann das Kind das ganze Vermögen, aber nur mit einem Freibetrag. Um auch den Freibetrag nach dem erstversterbenden Ehegatten auszunutzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie könnten beispielsweise Ihrer Tochter schon lebzeitig einen Anteil an der Immobilie schenken. Der Freibetrag gilt für Schenkungen und Erwerbe von Todes wegen. Dabei wird der Freibetrag alle zehn Jahre neu gewährt. Wenn Sie also Ihrer Tochter je 400 000 Euro schenken würden, könnte Sie ihr nach zehn Jahren wieder so viel schenken oder vererben. Wenn Sie ihr nur beim Tod eines Ehegatten etwas zukommen lassen wollen, könnten Sie ihr beispielsweise auch im ersten Todesfall ein Vermächtnis zukommen lassen. Dann wird der überlebende Ehegatte Alleinerbe, muss aber das Vermächtnis der Tochter erfüllen, ihr also beispielsweise einen Anteil am Haus zukommen lassen. Auch, dass beide erben und eine Erbengemeinschaft bilden, wäre denkbar. Das ist aber in der Regel nicht zu empfehlen. Eine andere Variante wäre, die Tochter als Erbin einzusetzen und dem überlebenden Ehegatten ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht einzuräumen. Welche Gestaltung in Ihrem konkreten Fall die beste wäre, sollten Sie mit einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht oder Notar besprechen. Dieser kann dann auch dafür sorgen, dass Ihr Wille rechtssicher formuliert wird.

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