Mit Ihrer testamentarischen Bestimmung, so verstehe ich Ihre Frage, erbt zunächst der länger lebende Gatte. Dieser wird beerbt durch Ihren Sohn und Ihre Enkel in zeitlich hintereinander angeordneter Reihenfolge, erst Ihr Sohn (Vorerbe), nach dessen Tod die Enkel (Nacherben); aber alle sind unmittelbare Erben des gleichen Erblassers, nämlich des länger lebenden Gatten. Der deutsche Fiskus ist bei dieser Fallgestaltung, der Vor- und Nacherbschaft, äußerst rigoros: Die Besteuerung folgt nicht der (Zeit-)Aufteilungs-Idee, die Sie in Ihrer Frage andeuten; § 6 Erbschaftsteuergesetz geht vielmehr von zwei selbstständigen Erbfällen aus, nämlich dass – steuerlich betrachtet – zuerst der Sohn das gesamte Vermögen vom länger lebenden Ehegatten erbt (und voll zu versteuern hat) und die Enkel nach dem Tod des Vorerben dessen Vermögen als vom Vorerben stammend wiederum voll zu versteuern haben. Die Erbschaftsteuer (für Vermögen über dem Freibetrag von jeweils 400 000 Euro) fällt also zweifach an.
Daher sollte das Testament überdacht und optimiert werden. Naheliegend wäre, die Steuerfreibeträge des Sohnes gegenüber beiden Elternteilen (2 x 400 000 Euro) auszunutzen. Dazu lassen Sie sich am besten individuell beraten.